SACHSENTRÄUME - Reise- & Veranstaltungsgesellschaft mbH ist lediglich als Vermittler von Karten für Museen, Opernhäuser und Sonstigen tätig und übernimmt auf genannte Leistungen keinerlei Haftung bzw. Garantien. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte sind zu beachten. Ablauf und Inhalt der Veranstaltung liegen in alleiniger Verantwortung des Veranstalters.

1. Reservierung

Reservierungen von Eintrittskarten, gleich welcher Art, werden nur schriftlich akzeptiert und vorgenommen. Wünsche bezüglich bestimmter Reihen und Sitzplätze werden dabei bestmöglich, sofern verfügbar und entsprechend der jeweiligen Preiskategorie, durch Sachsenträume berücksichtigt.

Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen und beinhalten in der Regel ein Serviceentgelt für die Vermittlung.

2. Zahlungsmodalitäten & Stornierungen

Nach schriftlicher Bestätigung durch beide Partner stellt Sachsenträume eine Rechnung über den Wert aller Karten aus. Diese ist nach Erhalt sofort fällig.

Umtausch und Rückgabe von korrekt ausgestellten Tickets sind nur im Rahmen der Stornobedingungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und bis spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich. Außerhalb dieser Fristen können die Karten von Sachsenträume in Kommission weiterverkauft werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht und stellt eine Serviceleistung des Vermittlers dar. Eine Erstattung erfolgt in Höhe des erzielten Wiederverkaufspreises.

3. Versand der Karten

Nach Rechnungsausgleich können die Karten zu Lasten von Sachsenträume per Postweg und auf Gefahr des Bestellers zugesandt werden. Eine Zustellung per Einschreiben bzw. versichertem Versand ist grundsätzlich möglich. Die Gebühren über den normalen Versand hinaus trägt der Besteller. Wir empfehlen eine Hinterlegung der Karten vor Ort.

4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge